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Burgstelle bei Frauenroth

Burgstelle bei Frauenroth

... eigentlich Burkardroth, denn Frauenroth war damals noch gar nicht geplant

Von der Borstmühle kommend befindet sich gleich links des Ortseingangs von Frauenroth der Felsenberg, der heutzutage dicht bewaldet ist. Noch immer weiß der Lederbach den Zugang zur Anlage - dessen Bachufer Brennnesselmeere säumen - trefflich zu verhindern. Schon der Bachübergang gestaltet sich recht abenteuerlich und der darauf folgende Steilhang mit seinem weichen Humusschichten, die ständig abrutschen, lassen einem die Begehung der Anlage von dieser Seite noch einmal überdenken.
Also wählt man den Zugang über den Höhenrücken, dessen Auffahrt man im Ort erreicht. Oben angekommen muss man allerdings feststellen, dass man die Umzäunungen der Viehkoppeln, die mit Stacheldraht bewehrt sind nicht so ohne weiteres überklettern kann.

Die von Würzburger Bischöfen zur Sicherung des Salzforstes angelegt Burg war in ihren Ausmaßen sehr bescheiden. Wälle und Gräben kann man nur noch erahnen. Es muss sich von den Dimensionen her eher um einen Turmhügel mit Wohngebäude gehandelt haben. Heute sieht man nur noch geringe Reste von diesem Turm. Es dürfte sich allerdings nicht um einen Wohnturm gehandelt haben, denn dafür ist er zu klein. Zum Lederbach hin befindet sich ein Steilhang, der die Burg von dieser Seite aus natürlichen Schutz bot. Es ist auch anzunehmen, dass durch Errosion schon eine Teil der Burgfläche verschwunden ist. Die Umfassung der Burg dürfte wohl aus einem einfachen Palisadenwall bestanden haben.

Burgstelle bei Frauenroth

Das "Castrum Burkardrode" taucht zum ersten Mal in einer Urkunde von 1230 auf, wobei davon auszugehen ist, dass die Burg schon wesentlich länger bestand und Dienstrittersitz für die Würzburger Bischöfe war. Einer der ersten Dienstritter könnte ein gewisser Lupolds de Burchhardrode gewesen sein, der als Zeuge in einer Urkunde von 1228 auftaucht.

Kurz darauf beabsichtigte Graf Otto von Bodenlauben das Nonnenkloster Frauenroth auf der Gemarkung von Burkardroth zu gründen. Dazu mussten Güter aus der Gemarkung von Burkardroth ausgegliedert werden, wobei Otto von Bodenlauben dies im Austausch mit Gütern zu Egentheim regelte. Das ist auch der Grund, warum die Burg Burkardroth heute auf Frauenrother Gemarkung liegt. Schon während des Baus des Klosters kam es zu Auseinandersetzungen mit den Würzburger Ministerialen, die ihre Pfründe gefährdet sahen. Es kam schließlich soweit, dass die Nonnen die oberste Instanz anriefen und um Hilfe baten. Daraufhin befahl am 07.06.1234 Papst Gregor IX. dem Erzbischof von Mainz und dessen Stiftsvogt, dass die Räuber, die in der Burg wohnten, bei der Strafe des Banns anzuhalten seien, für alles was sie dem Kloster genommen haben, Ersatz zu leisten.

Aber allem Anschein nach, verhallten auch damals schon die Worte des Papstes wirkungslos. Daraufhin wurde die Burg unter maßgeblicher Beteiligung von Otto von der Bodenlauben "gebrochen" und geschleift auf das "bei der Strafe der ewigen Verdammnis an dem Platze Burkardroth niemals wieder irgendeine Befestigung errichtet wird".

Im Jahr 1244 vermachte dann Otto von der Bodenlauben die Reste der Burg mit den dazugehörigen Gütern dem Kloster unter dessen Verwaltung sie fortan standen.


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