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Landhaus Hubertus

Aus der Geschichte von Gersfeld

Ein historischer Rückblick von Prof. Gottfried Rehm, Fulda

Frondienste der Gersfelder Untertanen

Auch im Herrschaftsgebiet Gersfeld hatten die Untertanen Abgaben und Frondienste zu leisten; die Lehrer und Pfarrer waren jedoch davon befreit.

Von den Bauern des Gersfelder Gebietes waren jährlich folgende Frondienste für die Herren von Ebersberg zu Gersfeld zu erbringen: 112 Holzfuhren, 141 "Burgsitzfuhren" (Fuhren von und zu der Burg bzw. dem Schloss), 21 Tage Dungfuhren, 40 Tage jährlich Pflügen, 35 Heufuhren, 40 Erntefuhren, 2 Weinfuhren, 2 Wildzeugfuhren (von und zu der Jagd), Schlagen von 437 Klafter Holz, 646 Tage und einen halben Tag Arbeiten am Burgsitz, 227 Tage Dung aufzuladen, 430 Tage zu mähen, 616 Tage Frucht zu schneiden, 362 Tage Heu zu machen (an den 10 bis 12 Tagen der Heuernte waren täglich 30 bis 36 Fronpflichtige dazu verpflichtet), 427 Tage zu fischen, je 1674 Tage im Jahr Hetz- und Treibjagden mitzumachen, 95 Tage besondere "Eintagsfrohnden", 431 Botengänge, 589 Haspeln voll Garn zu spinnen.- 1829 waren in den Fronlisten der Herrschaft 239 fronpflichige Untertanen mit "Hand- und Fuhrfronen" verzeichnet. Die Frondienste waren "ungemessen", das heißt, die Dienste konnten in beliebiger Anzahl und Länge von der Herrschaft beansprucht werden.

Erst 1829 wurden Verhandlungen mit der Herrschaft geführt, die Dienste als "gemessene Frohnden" festzulegen. Beispiel: Der Sattler Johann Schüßler aus Gersfeld hatte dann folgende "Handfrohnden" jährlich zu verrichten: 1 Tag Holzmachen, 1 1/2 Tage Burgarbeiten, 1 Tag Mähen, 2 Tage Fruchtschneiden, 1 Tag Fischen, 3 1/2 Tage Hetz- und 3 1/2 Tage Treibjaden, 1 Tag Botengänge, 1 1/2 Tage Spinnen. Dazu kamen noch die "Fuhrfrohnden" mit Pferd und Wagen. - Für die meisten Fronabeiten erhielten die Untertanen die Verköstigung. Wer verhindert war, hatte einen entsprechenden Betrag als Frohngeld zu zahlen (Staatsarchiv Marburg 112b/1177).

Im Zuge der französischen Revolution hatte Napoleon in Europa, so u.a. im Fürstentum Fulda und in der Herrschaft Gersfeld, durch ein Dekret von 1808 die Leibeigenschaft und die damit verbundenen Frondienste abgeschafft, die aber nach der Niederlage Napoleons 1816 teilweise wieder eingeführt wurden. Die Abgabenlast blieb aber bestehen. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts konnten die "Untertanen" ihre jährlichen Abgaben durch eine einmalige Zahlung des 20fachen, später 25fachen Jahresbetrages an die ehemalige Herrschaft ablösen: Das Gesetz zur Grundentlastung ("Ablösungsgesetz") vom 4.6.1848 hat in Bayern die bäuerliche Lage grundlegend geändert. Die Höhe der bisherigen jährlichen Belastungen wurden durch Kommissionen geschätzt und festgelegt ("fixiert").

Im Gebiet Gersfeld gab es in den Landgemeinden dabei keine Probleme. In der Stadt Gersfeld selbst beanstandete jedoch der Grundherr von Frohberg 1852 die Festlegungen als zu niedrig und beantragte die Abberufung der Kommission, was von der Regierung aber abgelehnt wurde. Die von der "Fixierungskommission" festgelegten Ablösesummen wurden von der Regierung bestätigt; auch dagegen legte Frohberg Einspruch ein, jedoch erfolglos. - Auch die Abgaben der Bauern an die Pfarrei konnte abgelöst werden, z.B. wurden 1885 die bisherigen Korn-, Hafer- und Geldabgaben der Gersfelder an den evangelischen Pfarrer durch eine Zahlung abgelöst, was von der Regierung bestätigt wurde. Nun waren die Bauern die Besitzer statt bisher nur die Nutznießer ihrer Grundstücke (Staatsarchiv Marburg 112b/1254 und 1610; 180 Gersfeld Nr. 330, 357, 395 und 493).

Bemerkung:
Näheres über die Adligen von Ebersberg in Gersfeld, Eichenzell und Bischofsheim (Unterfranken) in den Büchern von Gottfried Rehm: "Menschen in der Rhön" und "Leben in der Rhön", erschienen im Rhön-Verlag Hünfeld.

Unabhängigkeit Gersfelds

1656 hatten die Unabhängigkeits-Bestrebungen der Ebersberger und anderer fuldischen Ritter endlich Erfolg: Sie schieden aus der Fürstabtei Fulda aus und erhielten ihre Selbständigkeit, sie waren nun "reichsfrei" und nur dem Kaiser untertan. Am 15. Mai 1656 konnte zwischen dem Fuldaer Abt und einer Abordnung der buchonischen Ritter in Würzburg folgender Vertrag unterzeichnet werden:

  1. Die Reichsfreiheit der fuldischen Ritter und ihr Anschluss an die Fränkische Ritterschaft als "Buchisches Quartier" wird rechtlich bestätigt.
  2. Die fuldische Ritterschaft erkennt den Fürstabt nicht mehr als Landesherrn an, sondern nur noch als ihren Lehnsherrn.
  3. Dem Fürstabt steht nur die Höhere Gerichtsbarkeit über die ritterlichen Untertanen zu (bei Mord, Raub, Brand und Notzucht); die niedere Gerichtsbarkeit üben die Adligen selbst aus.

Auf dem Ritterkonvent am 3. Juni 1656 in Tann begrüßten alle buchischen Ritter diesen Vertrag, der dann durch Kaiser Leopold am 8. April 1659 bestätigt wurde (Staatsarchiv Marburg 112d/831, 832). - Seit der Selbständigkeit Gersfelds im Jahre 1656 stand also den Ebersberger Herren in ihrem Gebiet die niedere Gerichtsbarkeit zu, während die höhere Gerichtsbarkeit beim Fuldaer Fürstabt blieb. Das Gersfelder Herrschaftsgericht stellte im mittleren Schloss drei Räume als Gefängniszellen zur Verfügung. Wenn darin Arrestanten verwahrt, wurden sie von "Frohnwächtern" bewacht, also von Untertanen, die diesen Wachdienst als Frondienst zu leisten hatten. Als 1816 Gersfeld an Bayern kam, fiel die höhere Gerichtsbarkeit an den bayerischen Staat, die "Criminal-Gerichtspflege" kam also an das Landgericht Bischofsheim. Die Gersfelder Adligen waren aber nach wie vor für kleinere Vergehen ihrer Untertanen zuständig.

Die Gersfelder Arrestzellen wurden häufig auch für sogenannte "Schubhäftlinge" benötigt, also für die einmalige nächtliche Unterbringung solcher Häftlinge, die an andere Orte überführt wurden. Nun waren aber die alten Arrestzellen im Schloss wegen "Beschränktheit, Mangel an Heizvorrichtung usw." unzumutbar, deshalb mussten die Gendarmen die Arrestaten meistens mit in ihr Quartier nehmen; bei weiblichen Häftlingen war das überhaupt nicht möglich. Als Gersfeld 1862 Sitz eines bayerischen Bezirksamt wurde, sollte endlich ein ausreichendes Gefängnis bereit gestellt werden. Es geschah aber nichts. 1866 war in Gersfeld der Polizist Andreas Popp stationiert mit dem Titel "Brigadier zu Fuß II. Klasse". Als Gersfeld 1867 preußisch wurde, bahnte sich eine Lösung an: Der Gemeindediener Schulz stellte zwei heizbare Zimmer in seinem Haus der Polizei zur Verfügung und ließ sie auf eigene Kosten zu Arrestzellen herrichten. Die Schlafpritschen, Strohsäcke, wollene Decken, Wasserkrüge und "Nachteimer" wurden aus Kassel beschafft. Schulz übernahm auch die Bewachung der Häftlinge; deren Verköstigung wurde dem Gastwirt Füller in Gersfeld auf Staatskosten übertragen (Staatsarchiv Marburg 100/3537, 112b/1368).

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