die Rhön
entdecken Sie die Rhön online
|1.1  Startseite |1.2  Sitemap |1.3  Suche |1.4  Kontakt |1.5  Impressum |1.6  Datenschutz |1.7  A-Z |  
 Startseite > Rhoenline > Geschichte(n) > Geschichte Gersfelds > Geschichte Gersfelds - Teil II >

Anzeigen

Holznutzungsrechte

Das Recht, Holz in den herrschaftlichen Wäldern zum Eigengebrauch zu schlagen und das Vieh auf den herrschaftlichen Weiden grasen zu lassen, stand den Bauern der zur Herrschaft Gersfeld gehörenden Dörfern seit Jahrhunderten zu. Insgesamt gab es 224 Deputatholzberechtigte. Als Gegenleistung hatten die Berechtigten jährlich eine "Holzsteuer" von 19 Kreuzern und ein "Stammgeld" von 10 Kreuzern an die Herrschaft zu entrichten. Dieses Weide- und Holzrecht wurde den Gersfeldern aber schon im 17. Jahrhundert von der Gersfelder Herrschaft betritten. Es kam zu verschiedenen Prozessen, die sogar am Kaiserlichen Reichsgerichtshof in Wien verhandelt wurden: 1753 legte eine kaiserliche Verordnung fest, dass bis zu einem endgültigen Urteil die alte Rechtslage bestehen bleiben solle. 1767 wurde die Gersfelder Herrschaft dann angewiesen, den Bauern einen angemessenen Weideplatz für ihr Vieh zur Verfügung zu stellen. Das endgültige Urteil erging 1797 und bestätigte den Gersfelder Bauern ihr altes Weide- und Holzrecht. Doch Freiherr Amand Philipp von Ebersberg zu Gersfeld hielt sich nicht an dieses Urteil und verbot unter Strafandrohung den Gersfeldern die Nutzung der herrschaftlichen Weidegebiete. Deshalb wandten sich die Gersfelder 1802 erneut an den Kaiser, nachdem einige Bauern von ihrer Herrschaft mit Daumenschrauben bestraft und nach Würzburg ins Gefängnis geführt worden waren. Als andere geprügelt und von freiherrlichen Dienern "ihres Viehs beraubt" wurden, schickten sie 1803 Johann Friedrich und Lorenz Seifert nach Wien, um sich zu beschweren und ihr Recht einzufordern. Die beiden Gersfelder erhielten aber in Wien zunächst einen Tadel, weil sie sich unter Umgehung des Rechtswegs direkt an den Kaiser gewandt hatten. Doch hatten sie schließlich Erfolg: Es wurde ein neuer Prozess angestrengt, der mit dem Ergebnis endete, dass der Gersfelder Herrschaft eine Durchführungs-Kommission angedroht wurde. Eine Zeitlang hielt sich die Herrschaft nun an ihre Verpflichtungen. Doch nachdem 1806 Gersfeld würzburgisch geworden war, verweigerte sie erneut den Bauern ihre Rechte. So befasste sich 1811 das Würzburger Hofgericht mit diesem Fall - ergebnislos. 1815 wurde Gersfeld bayerisch, und die Gersfelder legten nun bei der Hofkommission in München ihre Beschwerde ein, wo sie an das Justizministerium verwiesen wurden, das zwar die alten Rechte bestätigte, die Streitigkeiten aber nicht beseitigte (Staatsarchiv Marburg 112b/57 und 97).

Die adligen Gutsbesitzer konnten dann durch das bayerische Forstgesetz von 1852 ihre Holzdeputatpflicht loswerden, also die Pflicht der freien Holzabgabe an die Bürger aus den herrschaftlichen Wäldern. Insgesamt gab es 224 Deputatholzberechtigte im Gersfelder Gebiet, darunter auch das Gersfelder Gemeindehaus, dem jährlich 3 Klafter Holz zustanden. Die Größe der Gersfelder Herrschaftlichen Waldungen wurde mit "circa 4300 Tagewerk" angegeben. Graf Ludwig von Frohberg zu Gersfeld stellte also 1865 den Antrag, die Waldnutzungerechte der Untertanen geldlich abzulösen und schlug dafür eine Gesamtsumme von 150.000 Gulden für die Deputatberechtigten vor; das waren 670 Gulden für jeden Bauern, was den Betroffenen als zu wenig erschien. Sie legten deshalb Einspruch ein, außerdem warf man dem Graf vor, er wolle die Waldungen verkaufen. Es kam zu einem Prozess des Grafen gegen den Gersfelder Gemeinde-Vorsteher Seifert, der aber wegen der politischen Lage 1866 abgebrochen wurde. Unter preußischer Verwaltung nach 1867 wurde das Ablösungsverfahren dann weitergeführt. Der Krieg von 1870/71 verzögerte die Sache erneut. Die endgültige Einigung erfolgte schließlich am 1. Juli 1874: Der Graf zahlte als Ablösesumme insgesamt 206.497 Mark und 12 Pfennig, die an die Berechtigen verteilt wurden. Somit war die Brennholzberechtigung der Gersfelder "für immer aufgehoben" (Staatsarchiv Marburg 112b/1253, ferner 180 Gersfeld Nr. 319, 375, 493, 494, 658 u.a.).

Übergabe der Herrschaft Gersfeld 1809

Der letzte männliche Ebersberger in Gersfeld, Ernst Amand, hatte 1786 sein Herrschaftsgebiet an seine Tochter Marie Louise übergeben, die 1785 den Grafen Joseph Wilhelm von Montjoye (Frohberg) geehelicht hatte. Nach dem Tode ihres Mannes 1804 heiratete Marie Louise 1809 den (bürgerlichen) Andreas Bader. Sie zog nach Bamberg und übergab die Herrschaft 1809 an ihre beiden Söhne, die zu diesem Zeitpunkt noch unter Vormundschaft standen. Im Übergabe-Vertrag heißt es u.a.: "Die unterzeichnete Besitzerin der gesamten Herrschaft Gersfeld, Maria Louise Charlotte Anna Jeannette Bader geborene Freyin von Ebersberg genannt von Weyhers und Leyen, übergibt den vollen Besitz der gesamten gedachten Herrschaft mit allen Rechten und Zubehörungen, sowohl was zu dieser Herrschaft ein Würzburgisches Mannlehen, als auch ursprüngliches Fuldaisches Weiberlehen (das an Töchter vererbbar war) oder freies Allod (Eigenbesitz) ist, die Verwaltung und den vollen Genuß derselben, an ihre beiden Söhne erster Ehe: Ernst Heinrich Fidel und Georg Carl Joseph Fidel, Grafen von Montjoye und Laroche, und für dieselben an deren Vormund, den geheimen Kammerrat Carl Friedrich Wilhelm Gottlob Freyherrn von Bibra." Der Vertrag hatte 30 Paragraphen. Man kam darin überein, das Einkommen aus dem Herrschaftsbezirk, das jährlich etwa 6300 Gulden betrug, folgendermaßen aufzuteilen: 2000 Gulden jährlich an Marie Louises Mutter als "Wittum", 2100 Gulden an Marie Louise selbst, 1200 Gulden an den ältesten Sohn Ernst Heinrich Fidel, 700 an den zweiten Sohn ("da er in Diensten steht") und 300 Gulden jährlich an die Tochter bis zu ihrer Verehelichung (Staatsarchiv Marburg 112b/101).

Einwohnerzahlen Gersfelds 1782

Im Ebersberger Archiv heißt es über die Einwohnerzahl der Pfarrei Gersfeld im Jahre 1782: "Die hier Eingepfarrten wohnen außer in dem Flecken Gersfeld noch in 11 Dörfern und 20 Höfen, und machen nach einer im abgewichenen (vergangenen) Jahr angestellten Zählung 2599 Seelen aus, nämlich 484 Ehemänner, 484 Eheweiber, 41 Witwer, 88 Witwen, 382 ledige Mannspersonen, 417 ledige Weibspersonen, 357 Kinder männlichen Gechlechts unter 12 Jahren, 386 Kinder weiblichen Gechlechts. Nach einem vor 10 Jahren gemachten Durchschnitt werden hier jährlich 96 Kinder geboren, 20 Paar kopuliert (verheiratet), jährlich sterben 24 erwachsene Personen und 32 Kinder" (Staatsarchiv Marburg 340 Ebersberg, 456 1/2). - Ein Namensverzeichnis der evangelischen Einwohner Gersfelds von 1813 findet sich im "Gersfelder Rhönbote" Nr. 30-32/1987, die Namen der katholischen Einwohner in Nr. 28/1989. - 1813 lebten im Herrschaftsgebiet Gersfeld 813 Familien.

Symbol: Interner Link... zurückSymbol: Interner Linkweiter ...


Anzeigen


| nach oben |
Geschichte & Geschichten

Geschichte & Geschichten

Weitere Artikel zum Thema

© by rhoenline & rhoenline-media