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Peterchens Mondfahrt Wasserkuppe

Der Wallfahrtsort Maria Ehrenberg in der Rhön

Ein Bericht von Alfred Saam

Nach den bisherigen Forschungen zur Wallfahrt nach Maria Ehrenberg in der Rhön ist diese Wallfahrt kaum vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) entstanden. Geschichtliche Nachrichten über sie reichen nicht bis über das Jahr 1666 zurück.

In diesem Jahr wurde nämlich mit dem Bau einer Kapelle begonnen, die allgemein als die erste auf dem Maria Ehrenberg angesehen wird, da von einer Vorgängerin nichts bekannt ist. Gleichwohl weist das Gnadenbild ein wesentlich höheres Alter auf und gehört wenigstens noch dem Spätmittelalter an.

Ein im Staatsarchiv in Würzburg gemachter Fund beweist jedoch nicht nur eine weit frühere Entstehung der Wallfahrt, sondern ermöglicht auch eine ziemlich genaue zeitliche Bestimmung des Aufkommens der Wallfahrt und der Errichtung der ersten Kapelle. Beides wurde allerdings auf eine sehr eigenartige Weise aktenkundig. Nicht nur die gerade aufgekommene Wallfahrt, sondern auch die neue Kapelle fand nämlich sofort starke Gegner. Deshalb wandten sich die Förderer der Wallfahrt und die Erbauer der Kapelle hilfesuchend an ihren Landesherrn, den Fuldaer Fürstabt.

Dieser wiederum schickte das Hilfsgesuch an den Bischof von Würzburg, der zu dieser Zeit die geistliche Oberhoheit über den Maria Ehrenberg wie überhaupt über den größten Teil des Hochstifts Fulda besaß und vor dessen geistliches Gericht die Gegner von Wallfahrt und Kapelle deren Förderer bzw. Erbauer hatten zitieren lassen. In einem Begleitschreiben erbat der Fuldaer Fürstabt vom Würzburger Bischof eine Stellungnahme zu den Vorgängen um den Maria Ehrenberg und verwahrte sich gegen jegliche Eingriffe in seine Rechte als Landesherr. Ein kurzes Antwortschreiben des Würzburger Bischofs, das allerdings nur eine vorläufige Antwort enthält, schließt den erhaltenen Vorgang ab.

Der Wallfahrtsort Maria Ehrenberg in der Rhön
Maria Ehrenberg

Zwar sind sämtliche Originalschreiben verlorengegangen, doch kopierte man in der Kanzlei des Würzburger Bischofs den gesamten Schriftwechsel und trug ihn in einen Band der sogenannten Fuldischen Gebrechenbücher ein, die erhalten sind. Diese hatten ihren Namen von den "Gebrechen", d.h. den gegenseitigen Beeinträchtigungen der Hoheitsrechte, von denen die Maria Ehrenberger Angelegenheit in dieser Zeit nur eine unter vielen war. Heutiger Fundort des Schriftwechsels ist Standbuch 726 fol. 71r-73r.

Nach dem Schriftwechsel, der vom Januar 1523 datiert, ergibt sich für die Entstehung der Wallfahrt und für die Entstehung der ersten Kapelle auf dem Maria Ehrenberg folgendes Bild:

Im Jahre 1521 errichtete die Gemeinde Kothen auf dem Ehrenberg, der damals noch Orensberg hieß, einen "Heyligenstock". Die Errichtung geschah mit Zustimmung des Landesherrn, des jungen Grafen Johann von Henneberg, der die Abtei Fulda von 1521 bis zu seinem Tode 1541 besaß, zunächst jedoch nur als Koadjutor (Gehilfe eines katholischen Geistlichen) und erst von 1529 an als Abt, nachdem sein 1521 abgesetzter und mit einer Pension abgefundener Vorgänger Hartmann Burggraf von Kirchberg gestorben war. Da Johann von Henneberg seine Regierung in Fulda am 1. September 1521 antrat, kann der Zeitpunkt der Errichtung des Heiligenstocks noch enger eingegrenzt werden, und zwar auf den Herbst 1521.

Sofort nach Errichtung des Heiligenstocks wallfahrten die Bewohner der Umgebung zu ihm. Die Opfer, die dabei von Anfang an anscheinend in nicht geringem Maß fielen, veranlassten die Gemeinde Kothen, eine Kapelle über dem Heiligenstock zu bauen, wozu sie ebenfalls die Genehmigung des Landesherrn einholte. Da nach der Errichtung des Heiligenstocks bald der Winter einsetzte und der Schriftwechsel bereits vom Januar 1523 datiert, bleibt als Zeit der Erbauung der Kapelle nur das Jahr 1522.

Die Zeit war für die neuaufgekommene Wallfahrt allerdings wenig günstig, denn seit Jahren brandmarkten Martin Luther und seine Anhänger Wallfahrten und andere religiöse Übungen als bloße "Werkerei", so dass das Entstehen einer Wallfahrt zu diesem Zeitpunkt geradezu einmalig sein dürfte. Auch im Hochstift Fulda hatte die religiöse Bewegung um diese Zeit längst zahlreiche Anhänger gefunden, die keineswegs nur in den Städten, sondern auch auf dem Land anzutreffen waren. Ein Anhänger der religiösen Neuerung aus dem nahen Motten, ein gewisser Hans Schram, war es denn auch, der sofort eine Kampagne gegen die Wallfahrt und die Kapelle auf dem Orensberg entfaltete.

Eine willkommene Gelegenheit öffentlich dagegen aufzutreten, schien ihm das Sendgericht. Dieses fand jedes Jahr einmal in allen Pfarreien statt und erstreckte sich inhaltlich in der Hauptsache auf folgende Punkte: Reinheit des Glaubens, Unverletzlichkeit der heiligen Orte, Heiligkeit der Ehe sowie Treu und Glauben im öffentlichen Verkehr. Sendrichter war der zuständige Archidiakon, der sich seit dem Mittelalter als Zwischeninstanz zwischen Bischof und Gläubige geschoben hatte.

Im Spätmittelalter übten die Archidiakone, deren es im Bistum Würzburg entsprechend der Zahl der Archidiakonate zwölf gab, ihre Gerichtsbarkeit jedoch nicht mehr persönlich aus, sondern stellten dazu einen Beamten, den sogenannten Offizial an. Der für Kothen zuständige Sendort war im Spätmittelalter die Stadt Brückenau, die wie die umliegenden Pfarreien zum Archidiakonat Karlstadt gehörte. Brückenau war selbst nicht Pfarrort, sondern wie Kothen, Speicherz, Werberg, Volkersberg und Unterleichtersbach eine Filiale der Pfarrei Oberleichtersbach.

Doch residierten die Pfarrer von Oberleichtersbach spätestens seit dem Ende des 14. Jahrhunderts in Brückenau, vermutlich der größeren Sicherheit halber und auch wegen der wachsenden Bedeutung dieser Filiale durch die Erhebung von Brückenau zur Stadt, weshalb auch das Sendgericht von Oberleichtersbach hierher verlegt wurde. Selbstständige Pfarrei wurde Brückenau erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.


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